Instrumentenflugberechtigung IR

Der Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung ist berechtigt, Flugzeuge bis zu einer Entscheidungsmindesthöhe von 200 Fuß (60 m) nach Instrumentenflugregeln zu führen.

Für Inhaber einer Instrumentenflug-Berechtigung ist es möglich Flüge bei Wetterbedingungen unter denen Sichtflüge nicht mehr erlaubt sind (schlechte Sicht, Nebel, Wolken) durchzuführen. Dazu muss das verwendete Flugzeug auch für Instrumentenflug zugelassen sein.

Voraussetzungen
  • gültige Privatpiotenlizenz PPL(A) oder gültige Berufspilotenlizenz CPL(A)
  • Nachsichtflugberechtigung NVFR nur für Instrumentenflüge bei Nacht
  • gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugniss Medical Klasse 2 mit "IR Check" oder Klasse 1
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis AFZ inklusive gültiger Language Proficiency (mind. Level 4)
  • Flugerfahrung: mindestens 50 h Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot
Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrganges der 150 Unterrichtsstunden für IR(A), oder 80 Unterrichtsstunden für CB-IR umfasst, wovon die meisten als Fernlehrgang absolviert werden können. Nähere Informationen zum Fernlehrgang können von der Website unseres Ausbildungspartners CAT-EUROPE abgerufen werden.

https://www.cat-europe.com

Praktische Ausbildung
Bewerber für ein IR(A):
  • IR(A) einmotorige Flugzeuge: 50 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 35 h auf einem Flugsimulator FNPT II
  • IR(A) mehrmotorige Flugzeuge: 55 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 40 h auf einem Flugsimulator FNPT II
Bewerber für ein CB-IR:
  • CB-IR einmotorige Flugzeuge: 40 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 25 h auf einem Flugsimulator FNPT II
  • CB-IR mehrmotorige Flugzeuge: 45 h Ausbildungsflüge, davon bis zu 30 h auf einem Flugsimulator FNPT II

Für diese Berechtigung können bis zu 30 h Instrumentenflugzeit, welche außerhalb der ATO in einem IFR zugelassenen Flugzeug mit einem berechtigten Fluglehrer geflogen wurden, angerechnet werden. Für die Aufnahme in die ATO muss ein "Pre-Entry Assessment" mit dem Head of Training durchgeführt werden, in dem die bereits erworbenen Kenntnisse überprüft und die weiters erforderlichen Ausbildungsinhalte festgelegt werden.

Prüfung

Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die bei der Austro Control GmbH abgelegt wird.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsflug, welchen Sie auf einem dafür zugelassenen Flugzeug Ihrer Wahl mit einem unserer Prüfer ablegen können.