Sie haben die Möglichkeit die Berechtigung zur Durchführung von Flügen bei Nacht unter Sichtflugbedingungen (NVFR) bei uns zu erwerben.
Vorraussetzungen
- Abgeschlossene PPL Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Die theoretischen Kenntnisse zur Durchführung von Sichtflügen bei Nacht werden bereits im Zuge der PPL Theorieausbildung vermittelt.
Praktische Ausbildung
Dazu sind mindestens 5 Flugstunden bei Nacht durchzuführen, wobei davon mindestens drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand zu absolvieren sind.
Prüfung
Für diese Zusatzausbildung gibt es keine Theorie- und Praxisprüfungen, die Berechtigung wird nach Abschluss der Ausbildung von der zuständigen Behörde in die Lizenz eingetragen.